VON SINEM S. | 08.03.2013 15:02

Koma

Ein Unfall, eine Krankheit, und zurück bleiben lebensbedrohliche Schäden. Oft fallen Menschen, deren Hirn so stark verletzt wurde, in einen schlafähnlichen Zustand, oder werden aufgrund modernster Technologie zu ihrem eigenen Schutz ins künstliche Koma versetzt. Manche wachen aus dem Koma von alleine wieder auf, andere fallen in einen anderen durchgangsähnlichen Zustand: das Wachkoma, welches sich vom Koma selbst unterscheidet. Dieses Schicksal stellt Angehörige und Mediziner oftmals vor schwierige Entscheidungen, denn wer kann sagen, ob der Patient jemals wieder aufwacht und ob es sich lohnt, über Jahre und Jahrzehnte jemanden am Leben zu erhalten, der es vielleicht gar nicht mehr möchte?

Das Koma wird von den Medizinern mit Bewusstlosigkeit verglichen, denn der Komapatient ist „komplett unansprechbar und zeigt keinerlei Reaktionen auf äußere Reize“ (Quelle: www.fragile.ch). Im Gegensatz zum Wachkoma, wo die Patienten sogar auf Geräusche, Veränderungen der Umgebung und geliebte Personen reagieren können, und die Augen offen sind, sind Komapatienten an Beatmungsmaschinen angeschlossen und haben die Augen geschlossen. Dabei sind diese Menschen weder hirntot, noch Sterbende, sie sind praktisch schwerstkrank und bedürfen besonderer Pflege.

Hoffnung und Zuversicht

Die Angehörigen treibt hierbei immer wieder dieselbe Frage um: Ist es wirklich im Sinne des Betroffenen, lebenserhaltende Maßnahmen zu verlängern und ihn in diesem Zustand vielleicht Jahrzehnte vor sich hin „vegetieren“ zu lassen? Oder besteht sogar noch die Hoffnung, dass er eines Tages aufwacht, und vielleicht sogar ganz der Alte ist? Was, wenn man sich entschließt, die künstliche Ernährung abzustellen, und ihn so der Chance beraubt doch wieder gesund zu werden, auch wenn es 20 Jahre dauert? Diese Fragen sind berechtigt und stellen Angehörige vor eine schier unüberwindbare Hürde. Dazu kommt, dass auch Mediziner Angst davor haben, im Falle einer unsachgemäßen Entscheidung belangt zu werden, oder zumindest selbst mit den Konsequenzen leben zu müssen. Dabei ist passive Sterbehilfe, wie das Abstellen von lebenserhaltenden Gerätschaften auch genannt wird, in Deutschland sogar erlaubt. Hier muss der behandelnde Arzt sich auf eine vorhandene Patientenverfügung stützen, die der Kranke schon vorher verfasst hat. Fehlt diese, was meistens der Fall ist, werden Angehörige oder der gerichtlich bestellte Betreuer mit in die Urteilsfindung einbezogen.

Leider ist es in Deutschland immer noch der Fall, dass sehr viele alte und kranke Menschen, auch durch die Erfindung der PEG-Magensonde, viel zu lange künstlich am Leben erhalten werden, weil Ärzte sich nicht trauen, Entscheidungen zu treffen, oder Angehörige den Patienten nicht gehen lassen wollen. Im Falle einer bereits „austherapierten“ Krebserkrankung im Endstadium bei einer 80-Jährigen muss man wohl einfach akzeptieren, dass nun die Sterbephase beginnt. Schwieriger wird es natürlich bei vorher kerngesunden, noch jungen Unfallopfer, oder sogar Kindern, denen das ganze Leben praktisch noch bevorstünde. Fälle, wie die der Amerikanerin Therry Shiavo, deren Ehemann darum kämpfte, die Ernährungssonde entfernen zu dürfen, sorgten weltweit für großes Aufsehen. Aber es gibt sie, die Fälle, wo Wachkomapatienten nach Jahren aufwachen und langsam wieder ins Leben zurückfinden. Forscher haben nun herausgefunden, dass man mit Wachkomapatienten sogar in Kontakt treten kann, möglich wird dies mit neuen Methoden der Magnetresonanztherapie. Dabei wird der Patient, während er im Magnetresonanztomographen liegt, gebeten, sich unterschiedliche Situationen vorzustellen. Reagiert er darauf, verändern sich die Hirnströme und verschiedene Areale im Gehirn leuchten auf.