VON JULIA ZETZ | 22.02.2012 11:00

Angestellt vs. Selbstständig - UNI.DE klärt auf

Schlafen bis zum Mittag, arbeiten in Jogginghose und keiner macht Vorschriften. So stellen sich Viele die Selbstständigkeit vor. Doch auf eigene Rechnung arbeiten hat auch seine Tücken.

Nach dem Studium sofort eine lukrative Festanstellung zu bekommen ist für viele Studenten ein Wunschtraum. Viele Überstunden, schlechte Bezahlung und oft nur Helferjobs sind die Realität. Warum sich deshalb nicht gleich mit einer guten Idee selbstständig machen. Auftraggeber finden, Rechnung schreiben, fertig, oder?

Erste Hürde Scheinselbstständigkeit

Nur wer für seine geleistete Arbeit eine Rechnung stellt, ist nicht gleich selbstständig. Viele Arbeitgeber beschäftigen Freiberufler um sich die hohen Sozialabgaben zu sparen. Der Leidtragende ist aber nicht der Arbeitgeber. Scheinselbstständig ist, wer dem Grunde nach eigentlich Tätigkeiten ausübt und Anweisungen befolgt, die auch ein Angestellter befolgen und ausführen müsste. Klingt kompliziert, ist es auch. Grundsätzlich gilt: Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, dem droht eine Anzeige wegen Scheinselbstständigkeit durch das zuständige Finanzamt. Informationen zur Vermeidung von Strafen erteilt das örtliche Finanzamt.

Abgaben für Selbstständige

Step by step zur Selbstständigkeit

Freiberuflich, selbstständig, gewerbetreibend?

Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern muss der Selbständige oder der Freiberufler alle Abgaben selbst bezahlen. Die wohl wichtigste Versicherung ist die Krankenversicherung. In einem Angestelltenverhältnis teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zu allen Sozialabgaben je zur Hälfte, auch zur Krankenversicherung. Wer auf Rechnung arbeitet, der zahlt alles allein. Das kann, je nach Verdienst des Selbstständigen, bis zu 500 Euro oder mehr im Monat ausmachen.

Die zweite wichtige Versicherung für Freiberufler und Selbstständige ist die Rentenversicherung. Auch hier werden alle Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlt. Neben unzähligen privaten Anbietern, ist es seit einigen Jahren auch für Freiberufler und Selbstständige möglich, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Auch hier können die Beiträge mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.

Auch die Selbstständigkeit schützt nicht vor Arbeitslosigkeit. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und bietet Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, gegen einen geringen monatlichen Beitrag, eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Je nach Art der Selbstständigkeit sollte auch eine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Wer zahlt die Steuern?

Wer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, der weiß genau, wie viel er monatlich ausgeben kann. Wer selbstständig ist, der muss gut kalkulieren. Selbstverständlich müssen auch Freiberufler und Selbstständige Steuern bezahlen. Im ersten Jahr nach Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit wird die zu zahlende Einkommensteuer mit dem Einkommensteuerbescheid veranschlagt. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen eine gewisse Grenze, werden Einkommensteuervorauszahlungen vom Finanzamt festgesetzt. Das schützt vor einer zu hohen Steuerlast am Ende des Jahres.

Wer sich dafür entscheidet freiberuflich oder selbstständig zu arbeiten, der sollte sich im Vorfeld überlegen, ob er bereit ist, sämtliche Kosten alleine zu tragen. Denn im Krankheitsfall droht auch ein Verdienstausfall. Grundsätzlich sollte vor jeder Aufnahme einer Selbstständigkeit ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.