VON RICHARD KEHL | 26.11.2010 11:35
BAföG – für Aus- und Inland
Wenn die Eltern nicht gerade über das nötige Kleingeld verfügen, ist der Zuschuss vom Staat, der wohl am meisten eingeschlagene Weg der Studienfinanzierung.
Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ wurde 1971 verabschiedet, um „individuell bedürftigen“ Studenten finanzielle Mittel - zunächst als Vollzuschuss - zur Verfügung stellen. Man unterscheidet hier zwischen Inland- und Auslandsförderung.
Folgende Dinge sind zu beachten:
Bei Bafög handelt es sich um ein zinsloses Darlehen für Studenten, das beim Eintritt ins Berufsleben zur Hälfte zurück gezahlt werden muss. Das trifft zumindest für ein Studium im Inland zu.
Bestimmte Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt, die Ausbildung „förderungsfähig“ sein. Ferner wird nur ein Studium vom Studentenwerk bezuschusst. Die finanzielle Förderung gilt offiziell als Sozialleistung. Studenten, die ihr Studium abbrechen, werden kein zweites Mal gefördert.
Einzige Ausnahme: wenn nach der Bologna-Reform ein Bachelor-Abschluss vorliegt, kann auch ein weiteres Masterstudium gefördert werden. Das 30. Lebensjahr darf, außer in speziellen Fällen, zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht überschritten sein. Förderungsberechtigt sind nicht nur Studenten mit deutscher Staatsangehörigkeit, sondern auch aus der Europäischen Union oder „sonstige Ausländer“, die eine sogenannte „Bleibeperspektive“ in Deutschland vorweisen können. Beantragt wird das Inlands-BAföG beim Studentenwerk der entsprechenden Hochschule.
Auslands-BAföG
Auch ein Semester im Ausland oder gleich ein komplettes Auslands-Studium kann durch das „Auslands-BAföG“ finanziert werden.
Erforderlich ist die „nachweisbare“ Beherrschung der „Unterrichts- und Landessprache“. Mit gebrochenen Landessprachkenntnissen kommt man nicht weit. Neben den „Bedarfssätzen“ werden zusätzlich die Anteile an Reisekosten, der Unterkunft und der Studiengebühren bis zu einer Höhe von 4600 Euro im Jahr getragen. Eventuell werden auch Krankenversicherung und höhere Lebenshaltungskosten übernommen. Im Gegensatz zum Inlands-BAföG muss ein Auslands-BAföG nicht zurück bezahlt werden.
Der große Vorteil am Auslands-BAföG: Der Zuschuss muss nicht zurück bezahlt werden. Ebenso ist die Messlatte des Einkommens der Eltern, nicht so hoch angesetzt wie bei einem Inlands-Bafög.
Einige hilfreiche Links:
• Behördenseiten zum Auslands-BAföG: http://www.auslandsbafoeg.de
• Gute Übersicht mit den Adressen aller zuständiger Studentenwerke auf den Seiten des Bildungsministeriums sowie Informationen über "das neue BAföG“
• Allgemeine Infos zum BAföG
• http://www.youtube.com/watch?v=JY7r0G3ta5c
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