VON ANNABELLA MARTINZ
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04.08.2016 09:16
Aufstiegs-BAföG: Neues Meister-BAföG öffnet seine Pforten für Hochschulabsolventen
Das neue Meister-BAföG, nun Aufstiegs-BAföG genannt, ist ab dem 1. August in Kraft getreten und verspricht höhere Fördersätze, höhere Zuschussanteile und einen höheren Freibetrag. Zudem können jetzt auch Hochschulabsolventen mit Bachelor-Abschluss und Studierende, die das Studium abgebrochen haben, von dem Angebot profitieren.
Die Zielgruppe
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz AFBG) trifft für Menschen aller Altersklassen zu und richtet sich an diejenigen, die sich durch eine Aufstiegsfortbildung weiterbilden wollen. Das Konzept wurde familienfreundlich gestaltet, sodass auch Mütter die Chance auf einen beruflichen Aufstieg haben.
Bei der Erneuerung des Meister-BAföG kam außerdem hinzu, dass jetzt auch Studienabbrecher und Studierende, die als höchsten Abschluss den Bachelor haben, zur Nutzung des AFGB berechtigt sind.
Anforderungen
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten. Vorgegeben ist, dass die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen muss und nicht länger als 3 Jahre (bei Vollzeitunterricht) dauert. Sie kann auch in Teilzeit stattfinden. Auch Fernlehrgänge und mediengestützte Lehrgänge werden gefördert, wenn sie gewissen Anforderungen standhalten. Darunter fallen zum Beispiel regelmäßige Erfolgskontrollen.
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Die Förderung
Die Förderung besteht aus zwei Teilen: Zuschüssen und einem zinsgünstigen Darlehen. Prüfungs- und Lehrgangsgebühren bis zu 15.000 Euro werden zu 40% bezuschusst und müssen nicht mehr zurückgezahlt werden. Das private Einkommen oder Vermögen wird dabei komplett außer Acht gelassen. Zusätzlich kann ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau abgeschlossen werden. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung werden wiederum 40% des Darlehens erlassen, bei Neugründung eines Unternehmens sogar 66%.
Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Ausgangslage. Alleinerziehende mit Kindern unter 10 Jahren oder Kindern mit Behinderung erhalten einen Kinderbetreuungszuschuss. Bei Vollzeitfortbildungen, auch bei ledigen Fortbildenden, wird zusätzlich der Unterhalt gefördert. Dieser Zuschuss ist vom Einkommen abhängig. Für ledige Fortbildende ist die Einkommensgrenze 290 Euro.
Zusammenfassung
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhöht nicht nur die Freibeträge, Zuschüsse und Fördersätze, sondern öffnet nun auch die Türen für Familien und Studierende. Um den Aufstieg auf der Karriereleiter zu unterstützen, greift es nicht nur angehenden Meistern, sondern auch Erziehern und 700 anderen Berufsgruppen unter die Arme. Es geht auf die persönlichen Bedürfnisse eines jeden ein und versucht die Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu verbessern.
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