Das Aufkeimen erster Frauenrechtsbemühungen
Anfang des 19. Jahrhunderts war die Rolle der Frau sehr klar definiert: Kochen, Putzen, Haushalt führen. Es herrschte allgemein die Überzeugung, Frauen seien weniger wert als Männer und hätten weniger Rechte. Frauen waren dazu da, Kinder zu bekommen und sich um die Familie zu kümmern, Männer galten als fähiger und intelligenter. Die Bildungsmöglichkeiten und der Berufsweg waren für Frauen daher sehr begrenzt, sie waren keine autonomen und mündigen Bürgerinnen, denn sie benötigten immer eine Geschlechtsvormundschaft, ausgeübt durch den Vater, den Bruder oder den Ehemann. Ab etwa 1820 entstanden „höhere Töchterschulen“, die aber nur darauf abzielten besser gestellte Frauen auf ihre Rolle als Mütter und Haushälterinnen vorzubereiten. Kunst und Musikunterricht sollte dem „schönen Geschlecht“ die nötige Anmut verleihen. Mädchen aus schlechter gestellten Gesellschaftsschichten blieb nur der Besuch der Volksschule, die ihnen lediglich Grundkenntnisse in Lesen und Schreiben vermittelte. Oft mussten sie auch arbeiten und somit galt das Konzept der Hausfrau und Mutter nur für die bürgerliche Mittelschicht.
Mitte des 19. Jahrhunderts traten einige Frauen in der Öffentlichkeit für mehr Rechte ein. Hier beginnt die sogenannte erste Welle der Frauenbewegung. Die Revolution 1848/49 nutzten auch die Frauen und gingen auf die Straße. Es wurden demokratische Frauenvereine gegründet, die nach dem Scheitern der Revolution jedoch aufgelöst wurden. Der Grundstein für mehr Frauenrechte war damit aber gelegt.
Die Frauenbewegung organisiert sich
Dank der Lockerung des autoritären Systems und des Wirtschaftsaufschwunges, kam es zu einer offeneren Situation in der Gesellschaft. Im Jahr 1865 fand eine großen Frauenkonferenz statt, bei der der Allgemeine deutsche Frauenverein (ADF) gegründet wurde. Dieser setzte sich besonders für eigenständige Erwerbsmöglichkeiten und damit einhergehend für eine verbesserte Mädchenbildung ein. Nach zähem Ringen ließ man Frauen ab 1899/1900 (unterschiedlich in den deutschen Ländern) an den Universitäten zu.
Das Jahr 1908 markiert einen wichtigen Punkt in der deutschen Frauenbewegung: Zum einen gab es eine Preußische Mädchenschulreform. Zum anderen wurde ein reichseinheitliches Vereinsgesetz verabschiedet, das die politische Sonderstellung von Frauen aufhob. Obwohl sie noch kein Wahlrecht besaßen, durften Frauen nun Mitglieder politischer Parteien werden. Mit der Weimarer Republik 1918 bekamen sie letztlich das Stimmrecht.
Frauen während und nach der NS-Zeit
Während des zweiten Weltkrieges gab es weitreichende Einschränkungen der Frauenrechte: Sie verloren ihr Wahlrecht, der Besuch der Universität war stark eingeschränkt und sie durften bestimmte Berufe wie Anwältin oder Richterin nicht ausführen. Sie waren vor allem Gebärmaschinen, auch wenn sie aufgrund des eintretenden Männermangels arbeiten mussten.
Besonders nach dem Krieg kam es zu einem frauenpolitischen Aufbruch. Es gründeten sich viele sogenannte Frauenausschüsse, die die Gleichberechtigungsforderungen wieder auf das politische Tableau brachten. Sie verstanden Frauenrechte als Menschenrechte. Ab 1947 begannen die Ausschüsse, sich zusammen zu schließen und 1949 kam es zu einem ersten bundesweiten Zusammenschluss in Form des Deutschen Frauenrings (DFR). Ein Meilenstein in der Frauenbewegung war die Verankerung der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs.2) im Grundgesetz.