VON NORA GRAF | 18.06.2015 14:47

Wie zeitgemäß ist die Anwesenheitspflicht eigentlich noch?

In Nordrhein-Westfalen wurde die Anwesenheitspflicht an Hochschulen Anfang Oktober 2014 abgeschafft. Viele Studierende freuen sich, Lehrende dagegen sind zum Teil empört. Während die einen das selbstbestimmte Lernen feiern, sehen die anderen darin eine Entwertung ihrer Arbeit. Doch der Streit ist wohl auch ein ideologischer: Was bringt die Anwesenheitspflicht? Und ist sie überhaupt noch zeitgemäß?




Viele Studierende kennen das Prozedere: Wer mehr als zweimal im Semester einer Lehrveranstaltung fern bleibt, darf am Ende die Prüfung nicht ablegen. Da hilft auch kein ärztliches Attest, die Veranstaltung gilt als nicht bestanden.

Das hat NRW nun geändert und für ein Ende der Anwesenheitspflicht entschieden. Zumindest steht das so im Hochschulgesetz in §64 Absatz 2a: "Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung."

Was macht erfolgreichen Unterricht aus?

Das reine Erscheinen darf somit nicht mehr gekoppelt werden an spätere Prüfungsleistungen, zumindest nicht bei Vorlesungen und Seminaren. Lediglich solche Veranstaltungen, bei denen praktische Kompetenzen vermittelt werden sollen, bei denen Inhalte also nicht autodidaktisch erlernt werden können, ist eine Anwesenheitspflicht zulässig. Was das Hochschulgesetz jedoch unter „vergleichbaren Lehrveranstaltungen“ versteht, bleibt offen. Und das wiederum birgt für das Lehrpersonal genügend Spielraum, um die neue Regelung zu umgehen. Für solche Fälle hat die AstA in Münster sogar einen Anwesenheitsmelder eingeführt. Dort können Studierende jene Veranstaltungen melden, in denen Präsenzpflicht gilt und prüfen lassen, ob sie dort zulässig ist.

Diese Umstände machen aber auch deutlich, dass es keine allgemeingültigen, übergeordneten Regelungen gibt. Nach §4 (4) des Deutschen Hochschulrahmengesetzes (und analog in den einzelnen Landeshochschulgesetzen) herrscht grundsätzlich erst einmal die „akademische Freiheit.“ Es gibt überdies viele Ausnahmen und Sonderregelungen: Je nach Bundesland, Universität, Veranstaltungsart und auch innerhalb einzelner Studienfächer ist die Anwesenheitspflicht unterschiedlich geregelt. Neben NRW bestimmen auch in Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bayern die Landesgesetze darüber. In den übrigen zehn Bundesländern liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Hochschule.

Letztlich ist der Streit zwischen denen, die für eine Pflicht plädieren, und jenen, die dagegen stimmen, wohl auch eine ideologische Auseinandersetzung. Was bringt eine Anwesenheitspflicht überhaupt? Viele Studenten sehen darin ein Relikt vergangener Zeiten und nur dazu da, um leere Stuhlreihen zu füllen, die dann von einer unmotivierten Zuhörerschaft belegt werden. Manche Lehrende sehen mit der Aufhebung der Anwesenheitspflicht ihre Arbeit entwertet, da alles, was im Seminar stattfindet unwichtig sei, solange die Prüfung am Ende bestanden wird. Andere wiederum sehen die Sinnhaftigkeit der universitären Lehre grundsätzlich infrage gestellt, da die Hochschule gerade von der Begegnung zwischen Lehrenden und Studierenden lebt. Besonders bei den Geisteswissenschaften sei eine kontinuierliche Anwesenheitssituation nötig, da die Fachkompetenz stark von einem stetigen wissenschaftlichen Diskurs abhänge. Ein intellektuelle Entwicklung könne somit nur durch aktive Teilhabe in der Universität erfolgen.

Letztlich scheint die Lösung gar nicht ganz so kompliziert zu sein. Studierende besuchen jene Vorlesungen, die interessant sind, die einem das Lernen komplexer Inhalte im Dialog vermitteln und in denen der Dozent nicht aus überholten Büchern Inhalte herunter leiert, die man sich zu Hause oder in einer Gruppe mit Freunden effizienter hätte aneignen könnte. Und das Lehrpersonal wünscht sich einen vollen Hörsaal, weil die Vorlesung interessant ist und nicht, weil die Studierenden ihre Zeit absitzen.