VON RICHARD KEHL | 28.09.2011 15:15

Studenteninflation der Einser-Schulabgänger

Der Numerus Clausus und ein 1,0 Notendurchschnitt ist längst kein Garantieschein mehr für einen Wunsch-Studienplatz. Immer mehr „Eliteschüler“ belagern die Universitäten.

Nach dem Wegfall von Wehrpflicht und Zivildienst müssen Universitäten immer mehr Fluten an Bewerbungen von angehenden Studenten verwalten. Das führt auch dazu, dass der gewünschte Studienort, das gewünschte Studium, auch für Numerus Clausus Schulabgänger nicht mehr gewährleistet wird.

Immer mehr Schüler mit Einser-Abitur warten vergeblich auf ihre Zulassungsbescheide für ihr Wunschstudium; immer mehr Universitäten sind überfüllt und müssen angehende Studenten - auch Einser-Kandidaten - immer öfters an andere Hochschulen, ein anderes Semester oder Studium verweisen. Schuld daran ist auch die zusätzliche inflationäre Entwicklung der „Einser-Abitur-Schulabgänger“. In den vergangen fünf Jahren hat sich die Zahl dieser Einser-Kandidaten im Durchschnitt verdoppelt. Dazu gesellt sich die Tatsache, dass Schulabgänger in der hohen Einser-Kategorie sich nicht gleichmäßig auf alle Studienstandorte verteilen. Die besten und attraktivsten Universitäten werden favorisiert und hier fängt das Fass zum Überlaufen an.

Allein am Studienstandort Münster, beispielsweise, haben sich zum Studienbeginn acht Mal soviel Einser-Abitur-Schulabgänger beworben wie zum Wintersemester von 2006/2007. Damit werden, aller Wahrscheinlichkeit nach, alle zur Verfügung stehenden Studienplätze nur noch an Bewerber mit einem Numerus Clausus von 1,0 vergeben.

Die Hochschulen und Universitäten sind hier verpflichtet diesen Einser-Kandidaten ein Vorrecht einzuräumen, obwohl dieses Extrem nicht in ihrer Hochschulpolitik vorgesehen ist. Bei den derzeit gültigen Vergabevorschriften, besteht allerdings kaum eine realistische Chance, diesen Trend zu ändern. Laut §32 (5) des Hochschulrahmengesetzes stehen den Universitäten bei der Vergabe von Studienplätzen – neben der Abiturnote – nur noch vier weitere Auswahl-Maßnahmen zur Verfügung. Allerdings sind auch persönliche Gespräche mit den Bewerbern etc. lediglich nur reine Formsache: Das Kriterium der Numerus Clausus Abiturnote ist der Trumpf, der über allen anderen Auswahlverfahren steht und diese schlägt. Allerdings ist eine Note eines Schülers nur eine Zahl auf dem Papier. Nicht berücksichtigt wird seine Persönlichkeit, Berufserfahrung, seine mögliche Entwicklungsfähigkeiten, nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. Bisher von Studenten erbrachte Leistungen während des Studiums haben ergeben, dass die Abitur-Abschluss-Note sich nicht wesentlich auf die Leistungen der Studenten im Studium auswirken. Im Gegenteil, so manche Durchschnitts-Noten-Schulabgänger legen im Studium erst zu.