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Muss ein Praktikantenvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Haben Praktikanten Anspruch auf Vergütung und Urlaub? Kann der Arbeitgeber einen Praktikantenvertrag auch vorzeitig kündigen? Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten? Diese und andere Fragen beantwortet ein neuer Leitfaden für Praktikanten und ihre Arbeitgeber. Er soll sicherstellen, dass in Wirtschaft und Verwaltung die klaren Regeln auch eingehalten werden. Erarbeitet wurde der Leitfaden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände/BDA, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag/DIHK, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks/ZDH und dem Bundesverband der Freien Berufe/BFB.
Der Leitfaden macht deutlich: Praktikanten sind keine billigen Arbeitskräfte, sie nehmen Einblick in die Arbeitswelt und lernen eine Menge für ihre berufliche Zukunft. Praktika gehören untrennbar zum Studium und zur Ausbildung dazu. Damit es dabei fair zugeht, müssen alle Beteiligten die Spielregeln kennen. Mit dem Leitfaden wollen die Ministerien die Qualität von Praktika und den wertschätzenden Umgang miteinander fördern.
Praktikantinnen und Praktikanten können mit dem Leitfaden überprüfen, ob die rechtlichen und inhaltlichen Vorgaben bei ihrem Praktikum erfüllt sind. Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, können sich über die verschiedenen Formen von Praktika informieren und erhalten Unterstützung, etwa bei der Vertragsgestaltung.
Der Leitfaden ist unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a742-praktikanten.pdf?__blob=publicationFile abrufbar.