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Universität Ulm  |  12.07.2019 15:15

16. Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht

Vom automatisierten Steuerbescheid zum vollautomatischen Richter?

Die Digitalisierung macht selbst vor der Rechtsprechung nicht halt. Schon jetzt helfen Legal Chat Bots oder andere KI-basierte Algorithmen dabei, juristische Entscheidungen vorzubereiten. Lassen sich in Zukunft gar Richter durch Automaten ersetzen? Mit Fragen wie diesen befasst sich das 16. Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht. Impulse dazu gibt der Präsident des Bundesfinanzhofs, Professor Rudolf Mellinghoff. Sein Vortrag „Steuervollzug und gerichtliche Kontrolle in Zeiten der Digitalisierung“ findet am Mittwoch, den 17. Juli (18:00 Uhr), an der Universität Ulm im Forschungsgebäude N27 statt. Der Vortrag ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten (uws.steuerrecht@uni-ulm.de).

Rudolf Mellinghoff, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht (Zweiter Senat), ist Honorarprofessor der Universität Tübingen und Herausgeber eines Großkommentars zum Einkommenssteuerrecht. Der Präsident des Bundesfinanzhofs behandelt in seinem Vortrag die kontrovers diskutierte Frage nach der Algorithmen-Transparenz und des Menschenvorbehalts. Muss offengelegt werden, wie die Algorithmen arbeiten? Und wenn ja, wer schlägt daraus Profit? Welche Rolle kann und soll der Faktor Mensch in automatisierten Entscheidungsverfahren spielen? Im Fokus des Vortrages stehen auch die Auswirkungen der Automatisierung des Rechts auf Fragen der Gewaltenteilung und Gerechtigkeit. Besonderes Augenmerk legt Mellinghoff dabei auf aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht.

„Den vollautomatisierten Steuerbescheid gibt es bereits in Deutschland. Und schon heute werden steuerrechtlich relevante Sachverhalte durch Datenerhebung bei Dritten automatisch ermittelt, ohne dass Steuerpflichtige mitwirken. Algorithmen – perspektivisch auf der Grundlage Künstlicher Intelligenz – steuern die Erklärungsprüfung und Steuerfestsetzung. Ja sogar bis hinein in steuerrechtliche Gerichtsverfahren wirkt sich die Digitalisierung des Rechts mittlerweile aus“, erklärt Gastgeber Professor Heribert Anzinger vom Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, der die Veranstaltung gemeinsam mit Professorin Brigitte Zürn organisiert hat. Die Honorarprofessorin der Uni ist Vorsitzende des Ulmer Forums für Wirtschaftswissenschaften e.V. An der Universität Ulm werden Fragen zu den technischen und gesellschaftlichen Aspekten der Digitalisierung unter anderem im „Kompetenzzentrum Erklärbarkeit, Fairness und Akzeptanz intelligenter Systeme“ (EFA) interdisziplinär behandelt, das an der Veranstaltung inhaltlich beteiligt ist.

Das Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht ist eine Plattform an der Universität Ulm für aktuelle juristische oder rechtspolitische Fragen aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Es geht dabei um den Austausch zwischen Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare, sowie Mitglieder aus Justiz und Verwaltung. Auch Studierende sind willkommen sowie Interessierte aus Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Die Anmeldung zur Veranstaltung mit Professor Rudolf Mellinghoff läuft noch bis Montag, den 15. Juli.

Weitere Informationen: b>
Prof. Dr. Heribert Anzinger, Tel.: 0731 / 33 000; E-Mail: heribert.anzinger(AT)uni-ulm.de

Veranstaltungshinweis: b>
16. Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht –
Vortrag „Steuervollzug und gerichtliche Kontrolle in Zeiten der Digitalisierung“
Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs
Mittwoch, 17. Juli, 18:00 Uhr
Universität Ulm, Uni Ost, Forschungsgebäude N27 (James-Franck-Ring)