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VON BMBF  |  10.08.2010 08:54

(Besser) Studieren mit nationalem Stipendienprogramm!

Der Gesetzgeber hat ein nationales Stipendienprogramm beschlossen, welches in diesem Jahr noch in Kraft treten wird. Ziel des nationalen Programms ist es, begabte Studierende an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland durch ein Stipendium zu unterstützen.

Finanzielle Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums sollen so abgebaut und Anreize für Spitzenleistungen geschaffen werden. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat sollen von privaten Geldgebern (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und dem Staat gemeinsam finanziert werden.

Deutschland soll Bildungsrepublik werden. Der Bildungsaufstieg junger Menschen darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Um das zu gewährleisten, setzt die Bundesregierung auf BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien. Diese drei Instrumente ergänzen sich gegenseitig.

Das nationale Stipendienprogramm dient nicht nur der Studienfinanzierung, sondern setzt auch Anreize für Spitzenleistungen. Und da die Stipendien nicht auf das BAföG angerechnet werden sollen, profitieren begabte Studierende aus einkommensschwachen Familien gleich doppelt von der Förderung.

Begabtenförderung hilft jungen Menschen bei der Entfaltung ihrer Talente. Sie stärkt unser Land im globalen Wettbewerb. Sie bringt kreative Köpfe nach vorn und leistet einen wichtigen Beitrag gegen drohenden Fachkräftemangel.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass der Anteil der Studierenden, die durch Stipendien gefördert werden, langfristig von bisher zwei auf zehn Prozent gesteigert und dass das BAföG gesichert und weiter entwickelt werden soll. Außerdem erwartet die Bundesregierung von den Begabtenförderungswerken, dass sie sich stärker für bislang unterrepräsentierte Gruppen öffnen. An allen diesen Zielen wird mit Hochdruck gearbeitet. Der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum nationalen Stipendienprogramm beschlossen und auch der Bundesrat hat ihm am 9. Juli 2010 zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. August in Kraft. Nun sind die Hochschulen aufgefordert, private Mittel einzuwerben und das Bewerbungsverfahren aufzusetzen.Die Hochschulen werden im Laufe des Sommersemesters 2011 mit den Vergabeverfahren beginnen können.

Die Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms sollen von den einzelnen Hochschulen nach Leistung und Begabung vergeben werden. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem persönlichen Werdegang sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Die Stipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat werden von privaten Geldgebern und dem Staat gemeinsam finanziert.

Diese Ko-Finanzierung aus privaten und staatlichen Geldern macht deutlich, dass viele gesellschaftlichen Kräfte, besonders Unternehmen und Stiftungen, aber auch Privatpersonen (zum Beispiel Alumni) eine besondere Verantwortung für die Förderung von Talenten und Nachwuchskräften haben. Mit dem Programm wird die Vernetzung der Hochschulen mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld gestärkt und der Grundstein für den Aufbau einer Stipendienkultur in Deutschland gelegt.