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VON INFORMATIONSDIENST WISSENSCHAFT  |  26.07.2012 09:37

Ausbildung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte modernisiert

Mehr Gestaltungsspielräume in der Apotheke

Im Pharma-Bereich gibt es eine Vielzahl interessanter Berufe – unter anderem den der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, deren Ausbildungsordnung das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) jetzt im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den Sachverständigen der Sozialpartner neu geregelt hat. Das neue Berufsbild ist stärker auf die Praxis ausgerichtet, um den Dienstleistungscharakter noch besser zum Ausdruck zu bringen. Es enthält insbesondere mehr Kompetenzen im Bereich der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle, im Marketing, der Arbeitsorganisation und im Umweltschutz.Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August in Kraft.

Die modernisierte Ausbildungsordnung passt das bisherige Berufsbild an die steigenden Anforderungen bei den kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten in Apotheken an. Neu ist ebenfalls eine stärkere Verankerung der Kommunikation im Team und mit Kunden, wozu die kompetente Beratung für apothekenübliche Waren und eine Vielzahl anderer Produkte und Dienstleistungen zählt, die ohne Rezept erhältlich sind. Die Fachangestellten bilden Preise für Arzneimittel, apothekenübliche Waren sowie Dienstleistungen und rechnen die Leistungen der Apotheke mit unterschiedlichen Kostenträgern ab. Sie bearbeiten selbstständig Beschaffungs- und Warenwirtschaftsprozesse und unterstützen den reibungslosen Ablauf eines Apothekenbetriebs – von der Sortimentsanpassung über die Kosten- und Leistungsrechnung bis hin zur Aufbereitung von Statistiken für betriebswirtschaftliche Entscheidungen.

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte sind insbesondere in Apotheken, der pharmazeutischen Industrie, im pharmazeutischen Großhandel, bei Krankenkassen sowie in Apothekerkammern und -verbänden tätig. 2011 wurden 1.621 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, davon fast 96 % mit Frauen. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung betrug im vergangenen Jahr einheitlich in Ost- und Westdeutschland 600 Euro. Die Ausbildung eröffnet zudem berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten. So können Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte branchenspezifische Fortbildungen bei den Landesapothekerkammern absolvieren, den Abschluss als Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in erwerben oder sich zum Geprüften Handelsfachwirt beziehungsweise zur Geprüften Handelsfachwirtin weiterbilden. Die Berufsausbildung ist darüber hinaus zu den Studiengängen Pharmazie oder Pharmatechnik anschlussfähig.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die neue Ausbildungsordnung, die die vorherige Verordnung von 1993 ersetzt, federführend unter Beteiligung von Sachverständigen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), der Apothekengewerkschaft (ADEXA) und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitet.