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VON HELGA SCHMIDT-BRUNI  |  04.07.2011 12:39

Neues Studienangebot zum WS 2011/2012

Bachelor-Studiengang: Pädagogik der Kindheit

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes richtet in der Fakultät für Sozialwissenschaften – vorbehaltlich der Zustimmung der Hochschulgremien und des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft – zum Wintersemester 2011/2012 den berufsintegrierenden Bachelor-Studiengang „Pädagogik der Kindheit“ ein.
Es stehen voraussichtlich 30 Studienplätze zur Verfügung.

Der Studiengang richtet sich an berufserfahrene Erzieherinnen und Erzieher, die eine weitere Qualifizierung durch ein wissenschaftsbasiertes und praxisorientiertes Studium anstreben. Das Studium zielt sowohl auf eine Professionalisierung der pädagogischen Arbeit mit Kindern, als auch auf die Vermittlung von Kompetenzen für Leitungs- und Managementaufgaben. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die Schwerpunkte „Erziehung und Bildung“ sowie „Leitung und Management“ in Wahlpflichtmodulen zu vertiefen. Der Studiengang bezieht den Saar-Lor-Lux-Raum systematisch ein und greift damit auch interkulturelle Fragestellungen auf. Die curriculare, didaktische und zeitliche Organisation des Studiums trägt dem bisherigen Bildungs- und Berufsweg und der Tatsache Rechnung, dass die Studierenden während des Studiums berufstätig bleiben können.

Zulassungsvoraussetzungen
• Allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife
• Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in
• Mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 50% der regelmäßigen Arbeitszeit (mindestens 17,5 Stunden) in Einrichtungen des Sozial-, Bildungs- oder Gesundheitswesens.

Das berufsintegrierende Studium setzt voraus, dass die Studierenden parallel zum Studium einer einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens 50% der regelmäßigen Arbeitszeit (mindestens 17,5 Stunden/Woche) in einem Praxisfeld der Pädagogik der Kindheit nachgehen. Der Nachweis dieser Tätigkeit ist semesterweise zu erbringen. Mit der Bewerbung um einen Studienplatz ist ferner eine Erklärung des Arbeitgebers vorzulegen, in der dieser eine angemessene Freistellung für das Studium verbindlich zusagt.

 Anerkennung von Vorleistungen
Auf Antrag erfolgt eine Anerkennung spezifischer Leistungen, die innerhalb der fachtheoretischen Ausbildung und des Anerkennungsjahres während der Ausbildung zum/r Erzieher/in sowie einschlägiger praktischer Berufserfahrung erbracht wurden. Es können insgesamt 60 ECTS anerkannt werden. Bei Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen werden in der Regel 60 ECTS anerkannt. Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen ist mit der Bewerbung um einen Studienplatz zu stellen.

Dauer des Studiums
Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester (210 ECTS-Punkte). Vor dem Hintergrund der Anerkennung von 60 ECTS-Punkten erfolgt eine Immatrikulation in das 3. Fachsemester.

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