Ein zwischenstaatliches Gremium, welches von der UNESCO einberufen wird, prüft jährlich, welche neuen Denkmäler in die Liste aufgenommen werden können. Hierzu müssen besondere Kriterien erfüllt werden, wie das der „Authentizität“ und der „Einzigartigkeit“ der Stätten. Manchmal muss neben dem aktuellen Erhaltungszustand auch ein Plan vorgelegt werden, der beschreibt, wie die Erbstätte weiterhin erhalten werden soll. Bislang wurden 936 Kultur- und Naturerbstätten aus 153 Staaten in die Liste der UNESCO aufgenommen, in Deutschland sind es aktuell 36