VON RICHARD KEHL
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11.08.2010 10:25
epost-Mail und Hybridbrief - elektronischer Neuanfang bei der Briefzustellung
Die E-Post kommt: Es handelt sich hierbei um eine neue Mischform der Versendung von wichtigen Schriftstücken aus on- und offline Zustellung. Lediglich das Gesetz hierfür muss noch verabschiedet werden.
Steigender Emailverkehr und zunehmende Umsatzverluste bei der konventionellen Briefzustellung fordern neuen Ideen und Maßnahmen: Die Deutsche Post AG startet ihren Online- oder Hybridbrief. Dafür meldet man sich auf der http://www.epost.de Seite an und bekommt mit vorname.nachname@epost.de sein eigenes virtuelles Epost-Fach erstellt.
Die Schreiben werden ganz normal am PC erstellt, und über den epost client versandt. Die empfangenen Mails werden dann ordnungsgemäß und rechtsgültig – bei Dokumenten und rechtsempfindlichen Schreiben – dem Empfänger spam- und virenfrei zugestellt. Bei Empfängern, die über keinen Internetanschluss verfügen, werden die Dokumente vom Zustelldienst ausgedruckt und auf dem herkömmlichen Weg offline durch den Briefträger zugestellt.
Die epost schlägt, solange es noch wenig Konkurrenzanbieter gibt, pro Versand mit 55 Cent zu Buche. Weitere Zusatzdienste wie Einschreiben, Postzustellungsauftrag etc. kosten extra – genauso wie bei der Zustellung durch den Briefträger. Die Kunden können, auch wenn die Empfänger über einen Internetanschluss und „epost-Fach“ verfügen, wahlweise ihre Dokumente vom Briefträger zustellen zu lassen. Drucken, Falzen, Kuvertieren inklusive, übernommen vom Zustellservice. Daher stammt auch der Begriff: „Hybrid“.
Das einzige Problem ist derzeit noch das Briefgeheimnis. Die Deutsche Post will dieses ins Internet bringen - das dafür notwendige Gesetz muss noch verabschiedet werden.
Die Nutzer identifizieren sich mittels Reisepass oder Personalausweisnummer während der Registrierung. Mittels einer Transaktionsnummer (TAN), die auf das Handy gesandt wird, bestätigt man den Versand. Die Schriftstücke werden anschließend verschlüsselt übertragen.
Die wichtigsten Fragen zur epost werden auf einer Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik beantwortet.
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