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Wer nicht bei den Eltern mitversichert ist, stellt sich dann oft die Frage: In die gesetzliche oder private Krankenversicherung einzutreten oder sich sogar von der Versicherungspflicht befreien lassen, falls möglich? Oft ist guter Rat teuer, die Krankenversicherung ebenso. Private Krankenversicherer locken oft junge Leute mit billigen Tarifen. Allerdings stellt sich Studenten dann oft die Frage, ob sie bei der Wahl der privaten Krankenkasse auch wieder jederzeit in die gesetzliche Krankenkassen wechseln können. Die Antwort ist nicht einfach.
Zunächst sollte jeder Student die Möglichkeit nutzen, bei den Eltern, beziehungsweise bei einem Elternteil mitversichert zu sein. Das spart jede Menge Kosten. Allerdings ist dies nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Desweitern kommt es auch auf das zu bemessende Familieneinkommen an. In Ausnahmefällen kann auch ein Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht, drei Monate nach Beginn der Versicherung gestellt werden. Eine Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt über die gesamte Zeit des Studiums. Kinder von Beamten profitieren hier, da man als Beamter eine sogenannte Beihilfe hierfür in Anspruch nehmen kann.
Als Alternative kann man sich als junger Student auch günstig privat versichern. Ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse kann sich aber als kompliziert erweisen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist erst wieder nach dem Studium möglich. Man muss hier einer Beschäftigung nachgehen, bei der man im Monat über 400 Euro an Einnahmen erzielt. Anspruch auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse besteht nur, wenn man bereits ein volles Jahr dort einbezahlt hat.
Ist man allerdings nach dem Studium vorerst ohne Beschäftigung, muss man weiterhin in die private Krankenversicherung einbezahlen. Jeder muss im Endeffekt für sich selbst entscheiden, welche Art von Krankenkasse er wählt.
Wer glaubt sich nicht versichern zu müssen, der irrt. In Deutschland herrscht Versicherungspflicht, hiervon sind auch Studenten nicht ausgenommen (§ 5 Absatz 1 Nummer 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Also auf Gott zu vertrauen, Geld zu sparen, in der Hoffnung gesund zu bleiben, ist definitiv der falsche Ansatz.
Interessante Infos zum Thema gibt es unter: www.bmg.bund.de