VON JULIA ZETZ | 09.12.2013 14:30

Systemfehler im Gericht

„In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. So soll es sein, eigentlich. Doch die Medienberichte über Fehlurteile und Justizirrtümer häuften sich in den vergangenen Jahren. UNI.DE berichtete bereits im Dezember 2012 über das spektakuläre Fehlurteil in einem Vergewaltigungsfall. Doch wer ist eigentlich für diese fehlerhaften Urteile verantwortlich? Ein Richter? Nicht immer, denn oft sind es die Gutachter, die weder unabhängig noch verantwortungsbewusst Gutachten erstellen.


Im Oktober dieses Jahres berichteten die Medien erneut über einen Justizirrtum der besonders schweren Art. Ein Mann aus Bayern wurde von seiner Tochter der Vergewaltigung beschuldigt. Doch schlussendlich stellte sich heraus, dass ihn das Mädchen aus purem Hass beschuldigt hatte. Wie kann ein junges Mädchen einen vom Gericht angeordneten Gutachter so täuschen, dass dieser ein Fehlgutachten erstellt und ein unschuldiger Mann im Gefängnis landet?

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Richter sein, das ist nicht schwer

Im Fall aus dem Jahr 2012 hatte das Mädchen nicht nur ihren Vater, sondern auch den Onkel der Vergewaltigung beschuldigt. Insgesamt drei Gutachter nahmen sich des Falles an und kamen alle zu einem Urteil: beide Männer sind schuldig. Nun hat sich herausgestellt, dass keiner der drei Gutachter die Aussagen des Mädchens auf Zusammenhänge kritisch hinterfragt hat. Wie kann ein junges Mädchen, gerade einmal 18 Jahre alt, drei geschulte Profis täuschen?

Sogar der zweite vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, gibt zu: "Natürlich ist es eine Erleichterung für die eigene Entscheidung und natürlich aber auch eine Erleichterung für die eigene Verantwortung." De facto würde das bedeuten: Der Richter nimmt sich selbst aus der Verantwortung und muss so keine objektive Meinung haben?

Ein Gutachter ist ein Dienstleister

Doch wer kontrolliert die Ergebnisse eines Gutachtens? Besonders in schweren Fällen von körperlicher Misshandlung werden zwar zumeist mehrere Gutachter bestellt, jedoch werden deren Arbeit und Ergebnis nicht kontrolliert. Wer sich über die Tätigkeit eines Sachverständigen informieren möchte und hier eine Suche in den einschlägigen Suchmaschinen startet, der landet schnell auf der Seite www.gutachter-info.de. Hier erfahren Suchende nichts über die Tätigkeit eines Gutachters, sondern hier preisen sich die Sachverständigen wie auf dem Jahrmarkt an.

Letztlich gehören sie auch nur zur Gruppe der Dienstleister, die – wie andere Freiberufler oder Angestellte – auch, von Aufträgen leben. Und hier läge die Vermutung nahe, dass auch Gutachter und Sachverständige gelegentlich an Auftragsnot leiden und etwaige Kunden nicht vergraulen wollen. Diese Vermutung ließe sich weiter stricken: ein Sachverständiger, der zu oft ein Gutachten erstellt, die – sagen wir mal – nicht dem gewünschten Ergebnis entsprechen, bekommt weniger Aufträge.

Und so ein Gutachten kann zuweilen auch sehr teuer sein, da ist es doch von Vorteil, dass weder der Beruf des Sachverständigen noch der des Gutachters geschützt ist. Grundsätzlich kann jeder diesen Posten besetzen, ob in einem Unternehmen oder als Selbstständiger.

Besonders heikel wird es, wenn ein unabhängiger Dritter von einer Versicherung berufen wird. Das zeigt der Fall aus von Stefan Nüssen (siehe Video), dessen Auto bei einem Verkehrsunfalls beschädigt wurde. Die Versicherung des Unfallverursachers beauftragte einen Gutachter. Der stellte fest, dass die Schäden am Fahrzeug von Nüssen, nicht durch den Unfall verursacht worden sind. Auf Nachfrage des ARD-Panorama-Teams gab der Sachverständige zu, dass sein Prüfauftrag nicht alle Einzelheiten des gesamten Unfallhergangs beinhaltet hat. Der Richter entschied, dass die Beschädigungen am Fahrzeug von Stefan Nüssen also nicht durch den Unfall verursacht wurden. Der Richter ignorierte weiterhin die Tatsache, dass der Unfall polizeilich erfasst wurde, denn die zuständigen Beamten wurden zu diesem Fall nicht befragt.

Und wo ist das Problem?

Zahlreiche Medienberichte zeigen, dass die Anzahl der Fehlurteile auf Grund von falschen Gutachten in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Dennoch zeigt sich der Deutsche Richterbund uneinsichtig. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Andrea Titz, sagt, dass der Richterbund sich nicht explizit mit der Problematik befasse, "weil es kein manifestes Problem ist". Doch sie gibt auch zu, dass die Richter zwar alle Gutachten prüfen würden, aber nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Können Richter und Gutachter also frei und unkontrolliert über Recht und Unrecht, Schuld und Unschuld beweisen? Handeln die unabhängigen Dritten weniger im Sinne der Schuldfrage, als im Sinne der Auftraggeber? Solange der Beruf der Gutachter und Sachverständige nicht geschützt wird und Richter sich der Prüfungsverantwortung immer mehr entziehen, werden wir in den Medien auch weiterhin zahlreiche Berichte über Fehlurteile und Justizirrtümer lesen.