Die Geschichte des Asylrechts: Von der Bibel bis zu den Menschenrechten
Erste Erwähnung eines rudimentären Asylgesetzes finden sich bereits in der Bibel. Dort ist von sogenannten „Freistätten“ die Rede, an denen keine Blutrache verübt werden durfte. Geflohene waren an solchen Orten sicher vor der Verfolgung durch verfeindete Familien. Asyl war also zunächst ein sakrales Recht, was es bis in das Mittelalter hinein auch blieb. Viele europäische Kirchen und Klöster hatten ein durch kaiserliches Dekret verfügtes Asylrecht inne. Die Zuständigkeit der Staatsgewalt endete, wo Grund und Boden eines Klosters begannen, oft gekennzeichnet durch sogenannte Freiungssäulen. Solange die Flüchtenden keinen Mord begangen hatten, waren sie hinter den Kirchenmauern zumindest zeitweise vor ihren Verfolgern sicher.
Mit der zunehmenden Trennung von Kirche und Staat verlor das kirchliche Asyl jedoch nach dem Ende des europäischen Mittelalters schnell an Bedeutung. Dagegen wurde im 19. und 20. Jahrhundert das politische Asyl immer wichtiger. Als einer der ersten europäischen Staaten mit einem entsprechend fixierten Gesetz gilt heute die Schweiz, genauer: der Kanton Zürich. 1836 wurde dort das „Gesetz betreffend die besonderen Verhältnisse der politischen Flüchtlinge“ verabschiedet, das Ausländerinnen und Ausländern den Aufenthalt gewährte, die außerhalb der Schweiz politisch verfolgt wurden. 1905 folgte Großbritannien mit einem ähnlichen Asylgesetz, um dem Zustrom jüdischer Flüchtender aus Russland zu begegnen.
Solche Modelle waren allerdings nicht die Regel. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts gab es in kaum einem europäischen Staat ein verbrieftes positives Asylrecht, sondern höchstens Auslieferungsgesetze, die es der Staatsgewalt verboten, politisch verfolgte auszuliefern (so zum Beispiel in Belgien und Deutschland). Erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges sollte ein wirkliches Recht auf Asyl geschaffen werden, dessen Wortlaut zum ersten Mal in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 festgelegt wurde. Dort heißt es in Artikel 14: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu bekommen.“