VON NORA GRAF | 09.10.2014 16:46

Neuregelung des Länderfinanzausgleichs

Das Geld wird neu verteilt: 2019 läuft der bisherige Länderfinanzausgleich und damit auch der Solidarpakt II aus. Der Kampf ums Geld von Bund und Ländern hat begonnen. Es gibt viele Vorschläge, viele Probleme und viele offene Fragen.


Derzeit verhandeln Bund und Länder, wie die Einnahmen in Deutschland zwischen den ärmeren und reicheren Bundesländern verteilt werden. Denn Ende 2019 läuft der bisherige Länderfinanzausgleich aus, der seit Jahrzehnten die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen regelt und im Grundgesetz verankert ist, und zwar mit dem Ziel, annähernd gleiche Lebensverhältnisse in allen Regionen zu schaffen. Damit einhergehend wird auch der Solidarpakt II abgeschafft, der den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel zur Verfügung stellt. Die finanziellen Mittel dafür holt sich der Bund über den Solidaritätszuschlag wieder herein.

Der Zeitplan für eine Neuregelung ist straff: Bis Mitte Oktober soll eine Arbeitsgruppe Entwürfe zur Geldverteilung zwischen Bund und Ländern machen (der sogenannte vertikale Finanzausgleich). Ab Mitte Dezember dann ein Konzept zur Verteilung zwischen den einzelnen Ländern (horizontaler Finanzausgleich). Doch es gibt ein altbekanntes Problem: Der deutsche Föderalismus ist undurchschaubar und die Bund-Länder-Finanzen so miteinander verwoben, dass eine Lösung schwierig wird.

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Lockerung der Schuldenbremse

Darüber hinaus müssen sich die Länder, wie auch der Bund, ab 2020 an die Schuldenbremse halten. Die Idee: verantwortungsvolleres Haushalten. Der Bund darf sich ab 2016 nur noch um 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes neu verschulden, das entspricht 10 Milliarden Euro. Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine Schulden mehr aufnehmen. Nun will Finanzminister Schäuble gerade an diesem Beschluss drehen und den Ländern doch noch die Möglichkeit geben, Schulden aufzunehmen. Dafür würde der Bund 0,15 Prozent seines Schuldenspielraumes abgeben und den Ländern zur Verfügung stellen. Das wäre aus zwei Gründen bedenklich: Zum einen befinden sich viele Länderhaushalte in einer finanziell schlechten Lage und zum anderen passt eine Lockerung nicht zu Schäubles Europapolitik. Spanien und Italien verabschiedeten ebenso Schuldenbremsen.

Des weiteren wird über gemeinsame Staatsanleihen von Bund und Ländern diskutiert, sogenannte Deutschland-Bonds. Diese gemeinsamen Bund-Länder-Anleihen werden aber auch kritisiert, denn in erster Linie wären es finanzschwache Länder, die davon profitieren. Diese würden nämlich von der guten Bonität des Bundes profitieren und dadurch billigere Anleihen bekommen, für die sie sonst höhere Zinsen zahlen müssten. Einen Beschluss gibt es derzeit noch nicht, zu groß sind noch die Bedenken.

Was passiert mit dem Solidaritätszuschlag?

Eigentlich müsste auch der Soli mit dem Solidarpakt auslaufen. In Zeiten von knappen Kassen lässt sich der Bund die Mehreinnahmen aber nicht entgehen. Überdies könnten die Soli-Milliarden ein Mittel sein, um eine Einigung beim Länderfinanzausgleich herbei zu führen. Die Erträge aus diesem Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer fließen allein an den Bund. In seiner heutigen Form ist der Soli nicht mehr tragbar, denn laut Grundgesetz gibt es für ihn nach Auslaufen des Solidarpaktes II keine Rechtfertigung mehr. Ihn ganz abzuschaffen scheint aber auch sehr unwahrscheinlich angesichts der dringend benötigten Gelder. Überlegt wird daher eine Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer, wovon auch die Ländern einen Nutzen hätten. Der Soli könnte auch Teil eines Altschuldenfonds werden, der die Zinslast von Ländern und Kommunen senkt. Bislang gibt es noch keinerlei Beschlüsse.

Das Problem mit dem Grundgesetz

Wie beim Soli kommt auch bei einer eventuellen Neuregelung der Schuldenbremse das Grundgesetz ins Spiel. Sollte Schäuble diese tatsächlich lockern, müsste das Grundgesetz geändert werden. Denn die Schuldenbremse wurde in die Verfassung aufgenommen und kann nur durch eine Verfassungsänderung wieder aufgehoben werden. Was auch immer bei all dem heraus kommen mag, für den Steuerzahler ändert sich nicht viel: Er wohl muss nicht mit mehr Einbußen rechnen, mit Entlastungen aber auch nicht.