VON JULIA ZETZ | 30.09.2013 13:09

Doppelt hält besser?

Artikel drei Absatz eins des Grundgesetzes sagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Weiterhin sagt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nun stellt sich so manchen die Frage, warum hier gerade das Grundgesetz zitiert wird? Nun, in unserer Gesellschaft diskutieren wir immer wieder die Frage nach der Sinnhaftigkeit und der Anwendung der doppelten Staatsbürgerschaft. Warum dürfen sogenannte Fach-Einwanderer sie haben, aber anderen Ausländern, die in Deutschland bereits seit der dritten Generation leben wird die verwehrt? Brauchen wir überhaupt eine doppelte Staatsbürgerschaft? Oder sollten sich Migranten nicht für das Eine oder das Andere entscheiden?


Chancengleichheit oder nicht?

Entscheide Dich!

Thien ist 26, kommt aus China und ist Informatiker, ein sehr guter sogar. Doch in seiner Heimat war es ihm „zu korrupt“, also entschloss er sich nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten. Er ist einer derjenigen Facharbeiter, die wir hierzulande so dringend suchen. Und weil sich Thien hier genauso zu Hause fühlen soll, wie in China, bekommt er die doppelte Staatsbürgerschaft. Schön für ihn, schlecht für Kenan. Der ist 25 Jahre alt, lebt in dritter Generation in Deutschland und muss sich entscheiden. Entweder Deutscher oder Türke.

Nun müssen wir uns hier zwangsläufig die Frage stellen: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen oder wollen wir mit allen Mitteln Facharbeiter holen und Bürger, die hier seit Generationen leben loswerden? Auf dem sechsten Integrationsgipfel im Mai 2013 wurde über dieses Thema heiß diskutiert. Es wurde gestritten und debattiert, aber zu einer adäquaten Lösung kam hier niemand. Unsere wiedergewählte Bundeskanzlerin, Angela Merkel, argumentierte: „Die doppelte Staatsbürgerschaft könnte dazu führen, dass Kriminelle ihrer gerechten Strafe entgehen. Als beispielgebend gilt hier aktuell der Fall des Onur U., der in die Türkei flüchtete, nachdem er auf dem Berliner Alexanderplatz einen jungen Mann zu Tode prügelte.“

Über den Kamm geschoren

Also folgern wir hier: Frau Merkel denkt, Kenan ist ein potentieller Straftäter, während Thien hier nur in Ruhe arbeiten möchte? Das wäre eine Möglichkeit, die wir hier nicht gänzlich ausschließen wollen, dennoch möchten wir uns hier deutlich von dem einen oder anderen Standpunkt distanzieren.

Was wir allerdings anmerken möchten ist, dass Kenan Abitur hat, gerade sein BWL-Studium erfolgreich abgeschlossen hat und seit letzter Woche eine Stelle bei einer großen Unternehmensberatung angetreten hat. Während Thien leider nicht so erfolgreich war, denn sein Chef kam mit der Sprachbarriere nicht klar. Thien spricht nur Englisch, sein Chef kommt aber aus Warngau, da ist Englisch noch nicht so ganz zur Weltsprache geworden.