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Jobben während des Studiums


Was muss ich als StudentIn und ArbeitnehmerIn beachten?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiten 67 Prozent aller StudentInnen in Deutschland während des Studiums, und zwar durchnittlich 15 Stunden lang, in der Woche! Das ist eine ganze Menge, sowohl das eine wie das andere. Es ist damit, neben (der meist ohnehin gegebenen) Finanzierung durch die Eltern, die am Häufigsten gewählte Methode der Finanzierung.

WerksstudentInnen sind nicht arbeitslosenversicherungspflichtig. Als solche/r gilt aber nur, wer während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden in der Woche arbeitet. Trifft dies nicht zu, müssen die üblichen Abgaben geleistet werden. Als Vorlesungszeit gelten nicht die Semesterferien und auch nicht, wie häufig unterschlagen wird, die Zeit zwischen 18 und 8 Uhr. Wer also eine starke Physis besitzt, kann hier richtig Kohle scheffeln, ohne in die Sozialversicherung einzahlen zu müssen.

Weitere Punkte, die beachtet werden sollten, haben wir in einer Übersicht zusammen gestellt:

  • Es ist eine weit verbreitete Vorstellung, dass Studenten einen höheren Steuerfreibetrag haben. StudentInnen müssen wie andere ArbeitnehmerInnen auch die gleichen Steuerseätze bezahlen. Lediglich Werbungskosten von 1000 Euro kann man ohne Nachweise grundsätzlich absetzen
  • Dem Arbeitgeber ist jedes Semester die Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
  • Es gelten ansonsten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen
  • Wer über 346 Euro pro Monat verdient (im Jahresdurchschnitt), ist krankenversicherungspflichtig und kann nicht mehr über die Familie mitversichert sein
  • Wer im Urlaubssemester ist und seine Abschlussprüfung geschrieben hat (aber eben noch immatrikuliert ist), gilt ebenfalls nicht als Werksstudent und muss die vollen Abgaben entrichten
  • Wer ein duales Studium absolviert oder selbstständig arbeitet, hat ebenfalls keinen Werkstudentenstatus
  • Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfrist, Arbeitspausen etc. gelten entsprechend
  • Und nicht zuletzt: Arbeiten während des Studiums sollte nicht als lästige, doch notwendige Nebenbeschäftigung angesehen werden. Ein Job während des Studiums kann Perspektiven aufzeigen, sich finanziell lohnen, weiterbilden und sich eben auch finanziell lohnen.


Und auch hier schließlich noch einige wichtige Links:

Die Übersichtsseite der DGB-Jugend

Studenten, Praktikanten und Schüler (Arbeits- und Sozialrecht)



VON OLIVER KOHLMAIER UNI.DE REDAKTION | 6.06.2009


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