VON DAVID SEITZ
|
15.03.2012 16:52
Harte Zeiten für BAföG-Geförderte – Teilerlass-Regelung fällt Ende 2012 weg
Seit über 40 Jahren unterstützt der Staat Studenten und Azubis finanziell mit BAföG – ein Darlehen, das während der Ausbildungsphase bereitgestellt wird. Die Hälfte des Darlehens gilt dabei in der Regel als Zuschuss, muss also nicht zurück gezahlt werden. Zusätzlich gab es bisher Sonderregelungen, die gute Leistungen während der Ausbildung oder dem Studium belohnten, sodass ein weiterer Teil der Schulden erlassen wurde. Ende des Jahres ändert sich diese Regelung jedoch: Der Anspruch auf einen Teilerlass des Darlehens nach Abschluss des Studiums fällt weg. Das bedeutet im Klartext: Wer sein Studium nicht bis 2012 beendet hat keine Chance mehr aus guten Noten und einem zügigen Studium finanziellen Profit zu schlagen.
Hilfe für finanziell Schwache
Studieren ist teuer. Nach Informationen des Instituts der Deutschen Wirtschaft kostet ein Studium je nach Fach und Ort zwischen 38.000 und 65.000 Euro – eine beträchtliche Summe, die besonders für Kinder aus finanziell schwächeren Familien nur schwer zu stämmen ist. Um dennoch eine zumindest annährende Gleichheit der Bildungschancen herzustellen, führte die Bundesregierung unter Willy Brandt im Jahr 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz ein. Viele Studenten und Azubis haben seither einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung des Staates. Ein Recht auf Förderung mit BAföG ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, es hängt ab von Staatsangehörigkeit, Alter, Leistung und anderen Faktoren.
Recht auf BAföG hat generell jeder, der sich im Sinne des Deutschen Grundgesetzes "Deutscher Staatsbürger" nennen darf. Es muss darüberhinaus erkennbar sein, dass der Empfänger der Förderung in der Lage ist, sein Studium oder seine Ausbildung erfolgreich zu beenden. Bei Beginn des Ausbildungsabschnittes, zu dem die Förderung beantragt wird, darf ein Student sein 35. Lebensjahr, ein Azubi sein 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung der Ausbidlung.
Teilerlass noch bis Ende des Jahres
Auch die Höhe der monatlichen Förderung hängt mit einer Vielzahl von Faktoren zusammen. Entscheidend ist, ob der Geförderte noch bei seinen Eltern wohnt, die Art der Ausbildung, sein eigenes Einkommen und das der Eltern. Mit dem BAföG-Rechner kann man den Betrag ausrechnen, der einem zusteht. Der liegt in der Regel zwischen 400 und 648 Euro monatlich, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich hoch.
Als die Bundesregierung die Ausbildungsförderung 1971 einführte, durfte ein Student noch die gesamte Förderungssumme behalten. Das ist jedoch schon lange nicht mehr der Fall. BAföG zu beziehen, bedeutet also auch, sich darüber im Klaren zu sein, dass nach Ende der Förderung eine Rückzahlung erfolgen muss – 50% der Summe sind fällig. Dabei ist die Darlehensschuld jedoch auf 10.000 Euro begrenzt. Der Ansporn, sich durch gute Leistungen einen Teilerlass zu verdienen und so eine Menge Geld sparen zu können, existiert nur noch bis Ende 2012. Auszubildende und Studenten, die ihre Abschlussprüfung bis zum 31. Dezember dieses Jahres absolviert haben und zu den besten 30% der Prüflinge gehören, können noch den Teilerlass beantragen – er beträgt 25% der Gesamtsumme, wenn der Abschluss innerhalb der festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt wird. Erfolgt der Abschluss erst ein Jahr nach Ende der Höchstdauer, schrumpft der Anspruch des Studenten auf 15% Teilerlass, danach verfällt er. Wer die Ausbildung vor der Höchstdauer beendet kann mit einer Teilerlass-Pauschalen von bis zu 2560 Euro rechnen. Wichtig: Einen Teilerlass gab und gibt es nie automatisch, sondern immer nur auf Antrag. Den muss der Student innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rückzahlungsbescheides stellen. Die Rückzahlung beginnt im Normalfall fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und erfolgt in vierteljährlichen Raten von 315 Euro.
-
Aufstiegs-BAföG: Neues Meister-BAföG öffnet seine Pforten für Hochschulabsolventen
Das neue Meister-BAföG, nun Aufstiegs-BAföG genannt, ist ab dem 1. August in Kraft getreten und verspricht höhere Fördersätze, höhere Zuschussanteile und einen höheren Freibetrag. Zudem können jetzt auch Hochschulabsolventen mit Bachelor-Abschluss und Studierende, die das Studium abgebrochen haben, von dem Angebot profitieren.
[...]»
-
Neue Initiative Arbeiterkind: Einstieg an der Uni erleichtern
"Kinder von Eltern, die selbst nicht studiert haben, nehmen in Deutschland wesentlich seltener ein Studium auf als Kinder von Eltern, die studiert haben," so Petra Schmittner von der Lübecker Arbeiterkind-Gruppe. Die neue Gruppe sucht Mitstreiter.
[...]»
-
Studienfinanzierung leicht gemacht
Rund 800 Euro pro Monat benötigen deutsche Studierende, um ihre Ausgaben finanzieren zu können. Wie sich der Betrag zusammensetzt, kann je nach Stadt, Lebensstandard, Wohnung und Hochschule sehr unterschiedlich sein – daher ist es wichtig, den eigenen Bedarf genau zu kennen.
[...]»
-
Studienfinanzierung: Alternativen im Vergleich
Die Frage nach der Finanzierung des Studiums stellt sich vielen Studienanfängern zwangsläufig, denn nicht in allen Fällen können Studierende auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern zählen.
Nach dem Unicensus 2010 von univativ setzen deshalb 16,3% aller Befragten auf das BAföG. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Studienbeiträge & Co. durch einen Nebenjob zu bestreiten, doch auch Studienkredite, Bildungsfonds und Stipendien bieten durchaus interessante Alternativen.
[...]»
-
Rabatte für Studierende – So günstig kann lernen sein
Dass Studierende oft zu vergünstigten Tarifen ins Kino, ins Theater oder in den Club kommen, ist bekannt. Darüber hinaus bietet ein gültiger Studierendenausweis allerdings noch viele andere Möglichkeiten, in allen Lebensbereichen Geld einzusparen – zum Beispiel bei Reisen, beim Kauf von neuer Technik oder bei Kreditkarten. UNI.DE verrät, wie und wo findige Studenten dicke Rabatte herausschlagen können.
[...]»
-
Studium und Einkommen durch Nebentätigkeiten
Das BaFöG, das Kindergeld und die Unterstützung von den Eltern genügt oftmals nicht – und so suchen sich viele Auszubildene einen Nebenjob. Studenten arbeiten neben ihrem Studium unter zahlreichen Bedingungen in unterschiedlichster Art und Weise. Ob einfacher Nebenjob, kurzfristige Vollzeitbeschäftigungen oder als Selbstständiger mit Gewerbeschein. Hier entstehen jedoch oft Fragen bezüglich der Verdienstgrenzen, Steuerpflicht und sonstiger Regularien. Der folgende Artikel beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen. Darüber hinaus findet der Leser weiterführende Hinweise zu Informationen und Gesetzestexten.
[...]»
-
Staatlich abgesegnet: Steuervermeidung in der EU
Spätestens seit der „Luxleaks“-Affäre ist bekannt, dass es in der Europäischen Union, was Steuerpraktiken betrifft, nicht immer mit rechten Dingen zu geht. Nach diesen Enthüllungen wurde eine Sonderkommission eingerichtet, um dem Verdacht nach zu gehen, Luxemburg gewähre Großkonzernen (Amazon) steuerliche Vorteile. Mittlerweile nimmt die EU-Kommission aber auch
Steuerregelungen in anderen Mitgliedsstaaten unter die Lupe.
[...]»
-
Rechtsformen Teil 1- Personengesellschaften
Wer ein Unternehmen gründen möchte, der steht vor vielen Fragen. Aber zu den Wichtigsten gehört die Wahl der richtigen Rechtsform. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich, wie ist die Haftung, welches Kapital muss ich aufbringen? UNI.DE stellt euch hier zunächst die sogenannten Personengesellschaften vor.
[...]»
-
Einmal zum Vorstellungsgespräch und zurück. Macht zusammen 260,00 Euro bitte!
Die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses kostet erst einmal Geld. Auch für Arbeitnehmer. Ob Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch oder sonstige Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer in Verbindung mit der Jobsuche entstehen - neben dem Einsatz von Zeit und Engagement muss auch der ein oder andere Euro investiert werden, um dem neuen Job Stück für Stück ein bisschen näher zu kommen. Welche Kosten von wem erstattet werden und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen: UNI.DE informiert.
[...]»
-
Braucht unser Finanzsystem eine Reform? Giralgeld versus Vollgeld
Nur ein kleiner Teil des Geldes, das wir im Alltag verwendet, besteht aus Banknoten und Münzen. Sehr viel mehr existiert elektronisch oder nur auf dem Papier, in Form von Überweisungen, Schecks und Krediten. Dieses Giralgeld wird von den Banken in Umlauf gebracht und kann, so die Meinung einiger Ökonomen, im Ernstfall zu großen Problemen führen. Schon werden beinahe alle großen Finanzkrisen der vergangenen Jahre der Giralgeldschöpfung der Banken zugeschrieben. Könnte eine Vollgeldreform solche Krisen künftig verhindern?
[...]»